Statuten

Verein „Oltener Kreis linker SozialdemokratInnen - Cercle d’Olten des socialistes de gauche“

1. Name und Sitz

Der Verein „Oltener Kreis linker SozialdemokratInnen, Cercle d’Olten des socialistes de gauche“ ist ein Verein gemäss ZGB Artikel 60ff. Der Sitz ist Bern.

2. Zweck

Der Verein organisiert Veranstaltungen zur sozialistischen Analyse, Kritik und Strategie. Der Verein strebt eine eigene Publikation an.

3. Finanzierung

Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge, Zuwendungen dritter, Spenden und andere Einnahmen. Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen; eine Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Höhe des Mitgliederbeitrags regelt das Beitragsreglement.

4. Mitgliedschaft

Mitglied kann sein, wer die Statuten anerkennt und keiner parteipolitischen Organisation ausserhalb der SPS angehört. Der Vorstand entscheidet über Neuaufnahmen und Ausschlüsse. Ausgeschlossene oder nichtaufgenommene Personen haben ein Rekursrecht vor der Mitgliederversammlung.

5. Organisation

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die RevisorInnen, sowie Arbeitsgruppen. Sämtliche Organe führen über ihre Sitzungen Protokoll.

6. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens jedes Jahre einmal zusammen. Der Vorstand kann eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Auf Verlangen mindestens eines Fünftels der Mitglieder muss der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die RevisorInnen, nimmt die Rechnung ab, beschliesst das Budget, setzt den Mitgliederbeitrag fest und beschliesst mit Zweidrittelmehrheit über Statutenänderungen.

7. Vorstand

Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. In den Vorstand sind nur Mitglieder der SPS wählbar. Der Vorstand bereitet Veranstaltungen vor und führt diese durch. Er setzt Arbeitsgruppen ein und löst diese auf. Er beschliesst über Ausgaben im Rahmen des Budgets. Er bereitet eine Publikation für den Verein vor.

8. Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen erarbeiten Vorschläge zu einem bestimmten Thema zuhanden des Vorstandes.

9. Auflösung

Der Verein kann nur an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dazu braucht es eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Wird nichts näheres über die Verwendung des Vereinsvermögens beschlossen, so geht dieses vollumfänglich an das Schweizerische Arbeiterhilfswerk.

Biel, den 24. September 1999

 
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